Urteile

Für Betriebsräte

Arbeitgeber darf Präsenzsitzung nicht wegen Corona verbieten

LAG Berlin-Brandenburg (24.08.2020) Aktenzeichen 12 TaBVGa 1015/20

Arbeitgeber sind nicht berechtigt Präsenzsitzungen des Betriebsrates wegen Corona zu untersagen. Der Betriebsrat selbst entscheidet, wann, wo und wie eine Sitzung stattfindet. § 129 BetrVG ermöglicht Betriebsräten das Abhalten von Sitzungen in Form von Videokonferenzen. Aber gerade, wenn z. B. geheime Abstimmungen nötig sind, kann auf eine Präsenzsitzung nicht verzichtet werden. Zum Artikel geht’s hier!

Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

LAG Baden-Württemberg (03.07.2020) Aktenzeichen 8 TaBV 3/19

Arbeitgeber dürfen Betriebsratsmitglieder sanktionieren und auch rügen, wenn sie ihr Amt nicht pflichtgemäß ausüben. Jedoch gehen Betriebsratsamt und Arbeitsverhältnis auseinander und sind getrennt zu betrachten. Daher kann ein Amtspflichtverstoß nicht zwangsläufig zu Sanktionen im Arbeitsverhältnis führen. Hierauf gerichtete Abmahnungen gehören jedenfalls nicht in die Personalakte. Hier sind nur des Arbeitsverhältnisses entsprechende Unterlagen zu speichern oder zu hinterlegen. Zum Artikel geht's hier!

Auskunftsanspruch des Betriebsrats besteht immer

Landesarbeitsgericht Hessen Beschluss vom 04.05.2015, Az.: 16 TaBV 175/14 Hessen - Urteil

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber jederzeit die notwendigen Informationen verlangen, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Eines konkreten Anlasses für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es nicht.

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Tarifrecht

Gewerkschaften dürfen für Mitglieder mehr rausholen

Gewerkschaften dürfen für ihre Mitglieder bessere Bedingungen aushandeln als für die übrigen Beschäftigten - zum Beispiel Privilegien wie höhere Abfindungen bei Jobverlust. Das hat das BAG in Erfurt in einem Fall aus München entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die eine höhere Abfindung wollte. 


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Arbeitnehmerrechte

Erfassung der Arbeitszeit

ArbG Emden 20.2.2020 – 2 Ca 94/19

Bis Ende des Jahres sollte ein Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeiten kommen. Dieses gibt es jedoch bisher nicht. Grundlage ist eine Entscheidung des EUGH, wonach Arbeitgeber eine verlässliche Dokumentation der Arbeitszeiten gewährleisten müssen. Das Arbeitsgericht Emdens stellt klar, dass diese Regelung auch ohne deutsche gesetzliche Regelung anzuwenden ist. Zum Artikel geht’s hier!

Zeiten der Ausbildung gehören zur Betriebszugehörigkeit

ArbG Bielefeld v. 13.07.2016 4 Ca 494/16

Die NGG Bielefeld-Herford erstreitet über den DGB-Rechtsschutz beim Arbeitsgericht mehr Weihnachtsgeld bei einer Bielefelder Bäckerei - und das für 70,00 € brutto.  Die Bäckerei war der Meinung, dass die Zeit der Ausbildung NICHT zu Zeiten der Betriebszugehörigkeit gehört. In der Folge wäre das Weihnachtgeld um 70,00 € geringer ausgefallen. Warum die Zeit einer Ausbildung nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen sollte, dürfte sich kaum jemanden erschließen.

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Vergütung zweier Urlaubstage

LAG Hamm v. 14.04.2011 - 16 Sa 488/10 // ArbG Paderborn v. 05.03.2010 - 2 Ca 1862 / 09

In einem Beschluss des LAG Hamm wurde festgestellt, wenn die arbeitsvertragliche Urlaubsklause gegen geltendes Recht verstoße, der gesamte Urlaubsanspruch bei Ausscheiden des Arbeitnehmers zu beanspruchen ist. Eine anteilige Kürzung ist dann rechtswidrig, wenn die Kürzung dazu führt, dass bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten wird. In dem vorliegenden Fall ist der gesetzliche und übergesetzliche Urlaub als einheitlicher Urlaub zu sehen.

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Umkleidezeiten = Arbeitszeiten

Bundesarbeitsgericht v. 19. 09. 2012 5 AZR 678/11

Nach dem vorstehendem Urteil des BAG gelten Umkleide- und Wegezeiten als Arbeitszeit und sich entsprechend zu vergüten. Demnach kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Vergütung dieser Zeiten verlangen, soweit die Wege- und Umkleidezeiten auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund gesetzlicher (Hygiene) Vorschriften entstehen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht nur insoweit eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen werden soll. Hierbei muss ein entsprechender Tarifvertrag eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten, da es dem Betriebsrat vom Grundsatz her nicht erlaubt ist direkte Vergütungsregelungen mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

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Anrechnung der Berufsschulzeiten bei volljährigen Auszubildenden

Bundesarbeitsgericht v. 26.03.2001 - 5 AZR 413/99

Nach einem Urteil des BAG sind die tatsächlichen Unterrichtszeiten, Freistunden zwischen den Schulstunden und der Rückweg in den Betrieb, insofern Auszubildende noch nach der Schule in den Betrieb kommen müssen, als Arbeitszeit zu rechnen.


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