Ist unser Streikrecht in Gefahr?
Mit dieser Frage müssen sich Beschäftigte und daher auch vor allem die Gewerkschaften immer wieder auseinandersetzen.
Das muss man wissen: Das Streikrecht ist in Deutschland Richterrecht. Es gibt kein Streikgesetz, dass die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in Arbeitskämpfen oder deren Voraussetzungen regelt. Das Streikrecht wird aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz abgleitet und dementsprechend von den Gerichten interpretiert, also entschieden.
In der jüngsten Vergangnheit wurde die öffentliche Debatte um eine Einschränkung des Streikrechtes per Gesetz immer wieder aus Richtung Wirtschaft und deren Befürworter*innenn angeheizt. Die Beispiele bei den Streiks der DB von der GdL waren dafür mit ursächlich. Hierbei darf nicht vergesseen werden, wie sehe es denn aus, wenn Streiks regelmentiert und dadurch eingeschtränkt würden?
Eine Beschränkung der Freiheit der Gewerkschaften und damit eine Einschränkung der Beschäftigten in den Betrieben. Vor allem aus der liberalen Ecke werden solche Rufe immer wieder laut. Die Freiheitlichen wollen die Freiheit der Beschäftigten beschneiden? Nicht mit uns. Hier geht es zu einem Artikel aus dem Tagesspiegel.
Der Vorstand der NGG-Region Ostwestfalen-Lippe hat sich in seiner letzten Klausurtagung diesem Thema angenommen und eine entsprechende Erklärung abgegeben. Zu der Erklärung geht's hier!