Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
während der Kurzarbeit drängt sich immer wieder die Frage auf, was steht mir am Ende des Monats zu. Wichtig hierbei ist, dass die Agentur für Arbeit als Kurzarbeitergeld die Differenz aus dem normalen Nettoentgelt und aus dem neuen verbleibenden Nettoentgelt mit Kurzarbeit mit 60 bzw. 67 % erstattet.
Bitte beachtet, dass hierfür keine Steuern einbehalten werden. Jedoch muss das Kurzarbeitergeld bei der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch kann es zu Steuernachzahlungen kommen.
Wir hoch das Kurzarbeitergeld sein kann, könnt ihr hier berechnen!
Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!
Für die Richtigkeit des Ergebnisses keine Gewähr.
Eure NGG