Das neue Berufsbildungsgesetz

29. Januar 2020

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

das neue Berufsbildungsgesetz ist seit dem 01.01.2020 in Kraft getreten. Es sind erhebliche Verbesserungen eingetreten. So zum Beispiel gibt es nun gesetzliche Freistellungsregelungen für volljährige Azubis, Freistellung vor Prüfungen, verbesserte Lernmittelfreiheit, die Mindestausbildungsvergütung, etc.

Eine Übersicht über die Veränderungen hat die DGB-Jugend zusammengestellt. Diese kannst Du hier einsehen.

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